Cookies

Diese Website verwendet Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können sowie für statistische Zwecke. Hier können Sie Ihre persönlichen Cookie-Einstellungen vornehmen. Sie können die Cookie-Einstellungen jederzeit über das Einstellungs-Icon am rechten unten Bildschirmrand ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie-Richtlinien

Ein Cookie, auch als HTTP-Cookie, Web-Cookie oder Browser-Cookie bezeichnet, ist ein Datenelement, das von einer Website in einem Browser gespeichert und anschließend vom Browser an dieselbe Website zurückgesendet wird. Cookies wurden als zuverlässiger Mechanismus für Websites entwickelt, um sich an Dinge zu erinnern, die ein Browser in der Vergangenheit dort getan hat. Dazu gehören das Klicken auf bestimmte Schaltflächen, das Anmelden oder das Lesen von Seiten auf dieser Website vor Monaten oder Jahren.

Statistik

Mit diesen Cookies können wir den Verkehr auf unserer Website überwachen, um die Leistung und den Inhalt unserer Website zu verbessern. Sie helfen uns zu wissen, welche Seiten am beliebtesten und am wenigsten beliebt sind, und zu sehen, wie sich Besucher auf der Website bewegen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind aggregiert und daher anonym. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, wissen wir nicht, wann Sie sie besucht haben oder wie Sie auf unserer Website navigiert sind.

Cookies:
  • _ga
  • _ga_FWNBM2QMBT

Externe Medien

Diese Cookies ermöglichen es der Website, erweiterte Funktionen und Inhalte bereitzustellen. Sie können von der Website oder von Drittanbietern festgelegt werden, deren Dienste wir unseren Seiten hinzugefügt haben. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, funktionieren einige oder alle dieser Dienste möglicherweise nicht ordnungsgemäß.

Cookies:

Derzeit verwenden wir diese Art von Cookies auf unserer Website nicht.

Marketing

Diese Cookies können von unseren Werbepartnern über unsere Website gesetzt werden. Sie können von diesen Unternehmen verwendet werden, um ein Profil Ihrer Interessen zu erstellen und Ihnen relevante Anzeigen auf anderen Websites zu zeigen. Sie speichern keine direkten persönlichen Informationen, sondern basieren auf der eindeutigen Identifizierung Ihres Browsers und Ihres Internetgeräts. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, wird weniger gezielte Werbung geschaltet.

Cookies:

Derzeit verwenden wir diese Art von Cookies auf unserer Website nicht.

© nd3000 / istockphoto.com

Ausbildereignung nach AEVO

Werden Sie Ausbilder

Der Fachkräftemangel ist in aller Munde. Die betriebliche Ausbildung ist ein wichtiges Instrument, den Fachkräftenachwuchs im eigenen Unternehmen zu sichern. Aufgabe der Ausbilder ist es, den Nachwuchs fachlich und pädagogisch kompetent in die betrieblichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einzubinden und fachgerecht zu qualifizieren.
Unser Seminar vermittelt Ihnen das notwendige Wissen zum erfolgreichen Ablegen der Ausbildereignungsprüfung und für die betriebliche Praxis.


Handlungsfelder:

  • HF 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • HF 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • HF 3: Ausbildung durchführen
  • HF 4: Ausbildung abschließen

Hinweis: Der Kurs entspricht Teil IV der Meisterausbildung

Termine Vollzeit/Teilzeit  Termine Crashkurs/Sprinter

 

Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Berufsbildungssystems. Sie definiert die Standards und Anforderungen an Personen, die Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchten. 

 

Alles, was Sie wissen müssen

Als Ausbilder/-in für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen können Sie benannt und tätig werden, wenn Sie fachlich und persönlich geeignet sind. Hier sind die wichtigsten Eignungsvoraussetzungen:

Fachliche Eignung

  • Sie müssen die erforderlichen fachlichen/beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen
  • Der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse ist ebenfalls notwendig. Diese können üblicherweise durch den Besuch eines Seminares „Ausbildereignung nach AEVO“ und eine erfolgreich abgelegte anschließende Prüfung nachgewiesen werden
  • Berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen Sie in der Regel, wenn Sie eine angemessene Zeit in Ihrem Beruf tätig waren und/oder die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden haben

Persönliche Eignung

  • Sie dürfen Kinder oder Jugendliche nicht beschäftigen, wenn Sie persönlich nicht geeignet sind
  • Wiederholte oder schwere Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz oder relevante gesetzliche Bestimmungen können die persönliche Eignung ausschließen

Fachliche Eignung

  • abgeschlossene Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsberuf
  • Meisterabschluss gewerblich/technisch
  • abgeschlossenes Studium in einem fachlich relevanten Bereich.
  • Berufserfahrung, die mindestens dem 1,5-fachen der regulären Ausbildungsdauer entspricht

Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung können Sie durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung Ausbildereignung nach AEVO erlangen. In technischen, handwerklichen und gewerblichen Ausbildungen entspricht diese Prüfung dem Teil IV der Meisterausbildung. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung gibt es nicht.

Bitte setzen Sie sich bei Fragen im Bedarfsfall mit einem Ausbildungsberater in Verbindung. Dieser kann Ihnen weitere Informationen und Unterstützung bieten.

 

Für die Ausbildung in den Ausbildungsberufen der sogenannten freien Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Sachverständige, Notare und Apotheker) wird kein Nachweis der Ausbildungseignung gemäß der AEVO benötigt.

Die genannten freien Berufe berechtigen mit dem entsprechenden Studienabschluss zur Ausbildung.

 

Alle Begrifflichkeiten stehen synonym für den gleichen Abschluss. Die Inhalte der Fortbildung "Ausbildereignung nach AEVO" und die Prüfung nach AEVO ist bundeseinheitlich geregelt. Die Prüfung kann entweder von der lokal zuständigen Handwerkskammer oder der IHK vorgenommen werden. Die spätere Tätigkeit des Ausbilders ist unabhängig davon, bei welcher Kammer die Prüfung abgelegt wurde. Geeignete Kurse in unterschiedlichen Angebotsformen finden Sie auf unserer Website und auf dieser Seite unter "Termine".

Als betrieblicher Ausbilder tragen Sie eine wichtige Hauptrolle und hohe Verantwortung bei der Ausbildung von jungen Menschen in Ihrem Unternehmen. Typische Aufgaben, die zu Ihrem Aufgabenbereich gehören sind:

1. Planung der Ausbildung

Sie erstellen in Abstimmung mit den Vorgaben der Berufsschule den betrieblichen Ausbildungsplan, der die Lerninhalte und den zeitlichen Ablauf der Ausbildung festlegt. Dies umfasst die Auswahl der relevanten Themen, Fertigkeiten und Kenntnisse, die die Auszubildenden während ihrer Ausbildungszeit im Betrieb erlernen sollen.

2. Vorbereitung der Ausbildung

Sie organisieren und bereiten die Ausbildungsmaterialien vor, die für die Vermittlung der Lerninhalte im Betrieb benötigt werden (Arbeitsblätter, Präsentationen und praktische Übungen).

3. Durchführung der Ausbildung

Sie vermitteln den Auszubildenden vor Ort die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse.

Dies kann in Form von Unterrichtseinheiten, praktischen Übungen oder im Rahmen der täglichen Arbeit im Betrieb erfolgen.

Sie unterstützen die Auszubildenden bei der Anwendung des Gelernten in der Praxis.

4. Betreuung der Auszubildenden

Sie sind der Lernbegleiter und die Ansprechperson für die Auszubildenden und stehen ihnen bei Fragen und Problemen unterstützend zur Seite.

 Sie fördern ihre fachliche und persönliche Entwicklung und motivieren sie.

5. Beurteilung und Prüfung

Sie bewerten die Leistungen der Auszubildenden während der Ausbildung.

Sie beurteilen die Auszubildenden nach festgelegten Kriterien.

6. Kommunikation mit anderen Abteilungen

Sie fungieren als direkter Ansprechpartner zu den zuständigen Kammern (Handwerkskammer/IHK) und den Berufsschulen.

Sie arbeiten eng mit anderen Abteilungen im Unternehmen zusammen, um sicherzustellen, dass die Auszubildenden alle relevanten Bereiche kennenlernen.

7. Weiterbildung und Fortschritt

Als Ausbilder haben Sie die Verantwortung, sich regelmäßig weiterzubilden und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Sie können auch an Ausbildertreffen teilnehmen, um sich mit anderen Ausbildern auszutauschen und von ihren Erfahrungen zu lernen. Die Handwerkkammer Dresden bietet dafür die Ausbilderakademie an sowie die App Ausbilderwissen. njumii - das Bildungszentrum des Handwerks bietet regelmäßig Fortbildungen für Ausbilder aber auch für Auszubildende an.

Infoabend Meisterausbildung

Was bringt mir die Meisterausbildung? Wie soll ich mir die Meisterausbildung finanzieren? Bleibe ich in der Zeit weiter angestellt?

Termine >

© kastro / fotolia.com