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Ausbildereignung nach AEVO

Eine Person sitzt schreibend an einem Tisch in einer Werkstatt und hat verschiedene Dokumente vor sich liegen. Neben ihm steht eine Person, die ihm beim Ausfüllen eines Dokuments unterstützt.
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Teil IV – Ausbildereignung nach AEVO

Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für Handwerksbetriebe. Wer selbst ausbildet, gewinnt langfristig qualifizierten Nachwuchs für das Unternehmen. Der Ausbilder übernimmt dabei die verantwortliche Schlüsselrolle. Er qualifiziert pädagogisch kompetent und fachgerecht und bindet Auszubildende souverän in die betrieblichen Abläufe ein.

Unser Seminar bereitet gezielt auf die Ausbildereignungsprüfung vor und vermittelt die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, die für die Ausbildung im Unternehmen erforderlich sind. Im Mittelpunkt steht die Fähigkeit, Auszubildende kompetent anzuleiten, individuell zu fördern und sicher durch den betrieblichen Ausbildungsalltag zu begleiten.

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Im Fokus stehen:

  • Kenntnisvermittlung zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften
  • Moderne Lehrmethoden und Didaktik
  • Praxisnahe Betreuung von Auszubildenden während der betrieblichen Ausbildung

Handlungsfelder:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen

Hinweis für Meisterschüler: Der erfolgreiche Abschluss befreit von Teil IV der Meisterprüfung.

Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Berufsbildungssystems. Sie definiert die Standards und Anforderungen an Personen, die Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchten. 

Alles, was Sie wissen müssen

Als Ausbilder/-in für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen können Sie benannt und tätig werden, wenn Sie fachlich und persönlich geeignet sind. Hier sind die wichtigsten Eignungsvoraussetzungen:

Fachliche Eignung

  • Sie müssen die erforderlichen fachlichen/beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen
  • Der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse ist ebenfalls notwendig. Diese können üblicherweise durch den Besuch eines Seminares „Ausbildereignung nach AEVO“ und eine erfolgreich abgelegte anschließende Prüfung nachgewiesen werden
  • Berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen Sie in der Regel, wenn Sie eine angemessene Zeit in Ihrem Beruf tätig waren und/oder die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden haben
  • Im Zusammenhang mit Ihrem gelernten Berufsfeld ist damit die fachliche Eignung zum Ausbilden gegeben. In zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A HwO) benötigen Sie jedoch die bestandene Meisterprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung.

Persönliche Eignung

  • Sie dürfen Kinder oder Jugendliche nicht beschäftigen, wenn Sie persönlich nicht geeignet sind
  • Wiederholte oder schwere Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz oder relevante gesetzliche Bestimmungen können die persönliche Eignung ausschließen

Fachliche Eignung

  • abgeschlossene Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsberuf
  • Meisterabschluss gewerblich/technisch
  • abgeschlossenes Studium in einem fachlich relevanten Bereich.
  • Berufserfahrung, die mindestens dem 1,5-fachen der regulären Ausbildungsdauer entspricht

Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung können Sie durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung Ausbildereignung nach AEVO erlangen. In technischen, handwerklichen und gewerblichen Ausbildungen entspricht diese Prüfung dem Teil IV der Meisterausbildung. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung gibt es nicht.

Bitte setzen Sie sich bei Fragen im Bedarfsfall mit einem Ausbildungsberater in Verbindung. Dieser kann Ihnen weitere Informationen und Unterstützung bieten.

Der Sonderfall "freie Berufe"

Für die Ausbildung in den Ausbildungsberufen der sogenannten freien Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Sachverständige, Notare und Apotheker) wird kein Nachweis der Ausbildungseignung gemäß der AEVO benötigt.

Die genannten freien Berufe berechtigen mit dem entsprechenden Studienabschluss zur Ausbildung.

Ausbildereignung nach AEVO, AdA Schein, AEVO Schein, Handwerkskammer (HWK), IHK?

Alle Begrifflichkeiten stehen synonym für den gleichen Abschluss. Die Inhalte der Fortbildung "Ausbildereignung nach AEVO" und die Prüfung nach AEVO ist bundeseinheitlich geregelt. Die Prüfung kann entweder von der lokal zuständigen Handwerkskammer oder der IHK vorgenommen werden. Die spätere Tätigkeit des Ausbilders ist unabhängig davon, bei welcher Kammer die Prüfung abgelegt wurde. Geeignete Kurse in unterschiedlichen Angebotsformen finden Sie auf unserer Website und auf dieser Seite unter "Termine".

Als betrieblicher Ausbilder tragen Sie eine wichtige Hauptrolle und hohe Verantwortung bei der Ausbildung von jungen Menschen in Ihrem Unternehmen. Typische Aufgaben, die zu Ihrem Aufgabenbereich gehören sind:

1. Planung der Ausbildung

Sie erstellen in Abstimmung mit den Vorgaben der Berufsschule den betrieblichen Ausbildungsplan, der die Lerninhalte und den zeitlichen Ablauf der Ausbildung festlegt. Dies umfasst die Auswahl der relevanten Themen, Fertigkeiten und Kenntnisse, die die Auszubildenden während ihrer Ausbildungszeit im Betrieb erlernen sollen.

2. Vorbereitung der Ausbildung

Sie organisieren und bereiten die Ausbildungsmaterialien vor, die für die Vermittlung der Lerninhalte im Betrieb benötigt werden (Arbeitsblätter, Präsentationen und praktische Übungen).

3. Durchführung der Ausbildung

Sie vermitteln den Auszubildenden vor Ort die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse.

Dies kann in Form von Unterrichtseinheiten, praktischen Übungen oder im Rahmen der täglichen Arbeit im Betrieb erfolgen.

Sie unterstützen die Auszubildenden bei der Anwendung des Gelernten in der Praxis.

4. Betreuung der Auszubildenden

Sie sind der Lernbegleiter und die Ansprechperson für die Auszubildenden und stehen ihnen bei Fragen und Problemen unterstützend zur Seite.

 Sie fördern ihre fachliche und persönliche Entwicklung und motivieren sie.

5. Beurteilung und Prüfung

Sie bewerten die Leistungen der Auszubildenden während der Ausbildung.

Sie beurteilen die Auszubildenden nach festgelegten Kriterien.

6. Kommunikation mit anderen Abteilungen

Sie fungieren als direkter Ansprechpartner zu den zuständigen Kammern (Handwerkskammer/IHK) und den Berufsschulen.

Sie arbeiten eng mit anderen Abteilungen im Unternehmen zusammen, um sicherzustellen, dass die Auszubildenden alle relevanten Bereiche kennenlernen.

7. Weiterbildung und Fortschritt

Als Ausbilder haben Sie die Verantwortung, sich regelmäßig weiterzubilden und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Sie können auch an Ausbildertreffen teilnehmen, um sich mit anderen Ausbildern auszutauschen und von ihren Erfahrungen zu lernen. Die Handwerkkammer Dresden bietet dafür die Ausbilderakademie an sowie die App Ausbilderwissen. njumii - das Bildungszentrum des Handwerks bietet regelmäßig Fortbildungen für Ausbilder aber auch für Auszubildende an.

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Informationsveranstaltung

An unserem Infoabend beantworten wir Fragen rund um die Meisterausbildung

Was bringt mir die Meisterausbildung? Wie soll ich mir die Meisterausbildung finanzieren? Bleibe ich in der Zeit weiter angestellt? – darauf geben wir Ihnen im kleinen Rahmen verbindliche Antworten, um Ihren Wunsch zur Meisterausbildung weiter zu untersetzen.

Der Infoabend findet jeden 2. Dienstag im Monat von 17 bis 18 Uhr online statt.

Termine und Anmeldung

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