Annett Hänel
Gerne berate ich Sie individuell und unverbindlich
0351 4640-211 annett.haenel@hwk-dresden.de Beratertermin vereinbaren
Ob Freiberufler, Handwerksbetrieb oder kleiner Dienstleister – wer nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, kann mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) seinen Gewinn einfach und rechtskonform ermitteln, den Überblick über Einnahmen und Ausgaben behalten und finanzielle Entscheidungen auf solider Grundlage treffen.
Wie erfassen Sie Ihre Betriebsausgaben korrekt? Welche Einnahmen gehören in die EÜR – und welche nicht? Was gilt bei Abschreibungen, Umsatzsteuer oder Privatentnahmen und wie vermeiden Sie typische Fehler, die später teuer werden können? In unserem praxisorientierten Tagesseminar erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die EÜR nach § 4 Abs. 3 EstG. Sie lernen Ihre Buchführung rechtssicher und effizient zu organisieren und gewinnen Klarheit und Übersicht über den finanziellen Alltag in Ihrem Unternehmen.
Annett Hänel
Gerne berate ich Sie individuell und unverbindlich
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30.04.2026*
Dauer
8 Teilnehmerstunden
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
* Do. 08:00 bis 15:00 Uhr
Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Praktische Umsetzung im Betriebsalltag
Organisation der Buchführung
Steuerliche und digitale Aspekte
Ihr Nutzen auf einen Blick:
Im Gästehaus der Handwerkskammer Dresden bieten wir unseren Kursteilnehmern und Gästen eine aktive, junge Lern- und Wohnatmosphäre in ruhiger Umgebung auf dem Gelände der Kursstätten in Dresden.
zum GästehausDas Seminar wird interaktiv durchgeführt. Die Inhalte werden praxisnah durch Impulsvorträge, Fallbeispiele und Übungen vermittelt. Teilnehmende profitieren vom Erfahrungsaustausch und praxisbezogenen Lösungen für ihren betrieblichen Alltag.
Auszug rechtlicher Rahmen, wer darf die EÜR Methode nutzen, u.a.:
Gewerbetreibende: Gewerbliche Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren jährlicher Umsatz oder Gewinn unter bestimmten Grenzen liegt, dürfen die EÜR verwenden:
Jahresumsatz darf nicht über 600.000,00 Euro liegen.
Vereine: Vereine, deren jährlicher Gewinn oder Umsatz ebenfalls unter den oben genannten Grenzen liegt, können ebenfalls die EÜR verwenden.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und keine individuelle Steuerberatung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Ob Freiberufler, Handwerksbetrieb oder kleiner Dienstleister – wer nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, kann mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) seinen Gewinn einfach und rechtskonform ermitteln, den Überblick über Einnahmen und Ausgaben behalten und finanzielle Entscheidungen auf solider Grundlage treffen.
Wie erfassen Sie Ihre Betriebsausgaben korrekt? Welche Einnahmen gehören in die EÜR – und welche nicht? Was gilt bei Abschreibungen, Umsatzsteuer oder Privatentnahmen und wie vermeiden Sie typische Fehler, die später teuer werden können? In unserem praxisorientierten Tagesseminar erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die EÜR nach § 4 Abs. 3 EstG. Sie lernen Ihre Buchführung rechtssicher und effizient zu organisieren und gewinnen Klarheit und Übersicht über den finanziellen Alltag in Ihrem Unternehmen.
Do. 08:00 bis 15:00 Uhr
Das Seminar richtet sich an Selbstständige, Freiberufler sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Buchhaltung und Steuerberatung, die oder deren Unternehmen entsprechend der aktuellen Gesetzeslage mit der EÜR arbeiten können oder in Zukunft arbeiten werden. Es werden keine spezifischen Vorkenntnisse vorausgesetzt, jedoch ist eine grundlegende Affinität zu Zahlen und Finanzthemen von Vorteil.
Grundlagenkenntnisse Finanzbuchhaltung von Vorteil
Teilnahmebescheinigung
Das Seminar wird interaktiv durchgeführt. Die Inhalte werden praxisnah durch Impulsvorträge, Fallbeispiele und Übungen vermittelt. Teilnehmende profitieren vom Erfahrungsaustausch und praxisbezogenen Lösungen für ihren betrieblichen Alltag.
Auszug rechtlicher Rahmen, wer darf die EÜR Methode nutzen, u.a.:
Gewerbetreibende: Gewerbliche Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren jährlicher Umsatz oder Gewinn unter bestimmten Grenzen liegt, dürfen die EÜR verwenden:
Jahresumsatz darf nicht über 600.000,00 Euro liegen.
Vereine: Vereine, deren jährlicher Gewinn oder Umsatz ebenfalls unter den oben genannten Grenzen liegt, können ebenfalls die EÜR verwenden.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und keine individuelle Steuerberatung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Es gelten die Teilnahmebedingungen (www.njumii.de/tb) und Widerrufsbelehrung (www.njumii.de/widerruf) der Handwerkskammer Dresden. Änderungen bleiben vorbehalten! Falls Sie diese Dokumente in gedruckter Form wenden Sie sich
per E-Mail an info@njumii.de oder telefonisch an 0351 4640-100.
Die Handwerkskammer Dresden verarbeitet Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Grundlagen der Datenschutz Grundverordnung, insbesondere Art. 6 DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes, z.B. zur Anmeldung, Durchführung und Abrechnung von Bildungsmaßnahmen ggf. auch unter Einsatz von Dienstleistern. Darüber hinaus informieren wir Sie über Bildungsmaßnahmen, Seminare und Veranstaltungen, die wir in mit njumii - Das Bildungszentrum des Handwerks, Dresden, durchführen. Den Widerspruch können Sie bei der Handwerkskammer Dresden, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden, per Telefax +49 (0)351 4719-188 oder per E-Mail an widerspruch@hwk-dresden.de einlegen. Umfassende Hinweise zum Datenschutz Sie unter: www.njumii.de/ds.
Ich erkläre mit meiner dass ich die Hinweise zur Kenntnis genommen habe und mit diesen einverstanden bin.
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