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© Handwerkskammer Reutlingen

Qualifizierungsbegleitung für Zugewanderte

Teilprojekt im Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

Laufzeit: 01.01.2016 bis 31.12.2018

Zielstellung:

Professionelle Einschätzung vorhandener berufspraktischer Fertigkeiten und Fähigkeiten von Geflüchteten, um beim Fehlen formaler Nachweise den jeweiligen Kenntnisstand in einem bestimmten Berufsfeld zu ermitteln. Auf dieser Grundlage können eine direkte Vermittlung in Arbeit oder eine zielgenaue Förderung der vorhandenen Grundlagen erfolgen, um den Berufseinstieg in Deutschland zu ermöglichen.

Durchführung von Seminaren zur Aufklärung über rechtliche Bestimmungen, Integrations- und Konfliktlösungsstrategien sowie mögliche Hilfen, die bei der Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit oder der Aufnahme einer Ausbildung/Arbeitsstelle von Bedeutung sind an. Diese Seminare sollen für das Thema sensibilisieren und eine Informationsgrundlage aufbauen, um Bedenken zu minimieren und Unternehmen für die Anstellung von Zugewanderten stärken.

  • Begleitung von Zugewanderten bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse
  • Beratung zu Anpassungsqualifizierungen für das Erreichen der vollen Gleichwertigkeit

Voraussetzungen

  • Ausländischer Berufsabschluss aus dem Handwerk oder dem Bereich Industrie und Handel
  • Anerkennungsbescheid mit dem Ergebnis „teilweise gleichwertig“
  • Qualifizierungen oder Berufserfahrungen sind für die volle Gleichwertigkeit nötig
  • Sprachniveau mind. B1

Inhalt

  • Beratung zu Anpassungsmaßnahmen (betrieblich, über Seminare/Kurse)
  • Organisation der Teilnahme an diesen Kursen
  • Suche nach Praktika / Einstiegsmöglichkeiten im Betrieb
  • Begleitung des Übergangs in den Betriebsalltag
  • Beratung von Arbeitgebenden hinsichtlich Qualifizierung von Mitarbeitenden (inkl. Inanspruchnahme anderer Unterstützungsmöglichkeiten)

Durchführung des Praxischecks

In den letzten Jahren sind viele Menschen, auf der Suche nach einem sicheren Leben, nach Deutschland geflüchtet. Viele dieser Menschen haben in ihrem Heimatland bereits in einem Beruf gearbeitet oder andere berufspraktische Erfahrungen gesammelt. Die Gruppe der Neuzugewanderten verfügt damit über ein großes Potential sich produktiv in die deutsche Wirtschaft einzubringen und die durch demographische Entwicklung und andere Prozesse entstandenen Missverhältnisse auszugleichen.

Auf der Flucht sind jedoch teilweise die Dokumente und Zeugnisse über frühere Beschäftigungen oder abgeschlossene Ausbildungen verloren gegangen oder konnten nicht mitgenommen werden. Damit besteht kein offizieller Nachweis, der berufspraktische Fertigkeiten und Kenntnisse belegen kann. Vor diesem Hintergrund bestehen wenig Chancen auf eine Anerkennung des Abschlusses in Deutschland sowie die schnelle Weitervermittlung in Arbeit oder entsprechende Fördermaßnahmen.

Durch den Praxischeck können vorhandene berufspraktische Fertigkeiten und Fähigkeiten erprobt werden, um eine Aussage über den Kenntnisstand der Geflüchteten zu erlauben.
Dabei werden die zentralen praktischen Aspekte des handwerklichen Berufs von erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbildern begleitet und eingeschätzt.

Am Ende des Praxischecks erhält jeder Teilnehmer einen Abschlussbericht, der die gezeigten Leistungen zusammenfasst und den aktuellen Kenntnisstand widergibt.

Mögliche Berufe für den Praxischeck:

  • Bauten- und Objektbeschichter
  • Tischler
  • Maler und Lackierer
  • Schweißer
  • Maßschneider
  • Raumausstatter
  • Friseur
  • Feinwerkmechaniker
  • Elektroniker
  • Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Bäcker
  • Kraftfahrzeugmechatroniker
  • Maurer
  • Fahrzeuglackierer
  • Metallbauer
  • Zahntechniker
  • weitere Berufe nach Absprache möglich

Download(s)

Flyer

Praxis-Check zur Feststellung von beruflichen Kompetenzen von Zugewanderten, insbesondere Geflüchteten

Checkliste

Praxischeck für Kunden ohne formalen Abschluss

Informationsblatt

Praxis-Check – berufspraktische Erprobung für Geflüchtete - Informationen für Agenturen für Arbeit und Jobcenter