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Fördermöglichkeiten

Berufliche Weiterbildung finanzieren

Weiterbildung muss nicht teuer sein. Nutzen Sie die staatlichen Fördermöglichkeiten und setzen Sie Ihre nächsten Karrierziele in die Tat um. Ob und welche Förderung für Sie in Frage kommt, hängt von der Art der Weiterbildung und von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Unsere Kundenberater informieren Sie dazu gerne.

Konkrete Beratung zu Ihren persönlichen Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt bei den zuständigen Stellen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir für Sie passende Förderungen unten benannt.

Diese Seite dient Ihnen nur als Hilfestellung zur Findung von Fördermöglichkeiten. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Erfolg ist mein Ziel. Wissen mein Weg.
Ich bin:

Qualifizierungs- chancengesetz

  • Förderung von AZAV-zertifizierten Kursen
  • Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden
  • für Beschäftigte bei Strukturwandel oder in Engpassberufen (Fachkräftemangel)
  • für Erweiterungsqualifizierungen arbeitssuchender Arbeitnehmer
  • ausgeschlossen sind AFBG-förderfähige Kurse
mehr Infos >

Aufstiegs-BAföG

  • altersunabhängig
  • gefördert wird der berufliche Aufstieg mit Abschluss
  • zinsgünstiges Darlehen
  • Förderung in Form von Zuschüssen, die nicht zurück gezahlt werden müssen
  • einkommens- und vermögensabhängige Unterhaltszahlung möglich
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Begabtenförderung

  • Weiterbildungsstipendium
  • Altersgrenze bis 24 Jahre
  • Berufsabschluss mit mind. 87 Punkten bzw. Durchschnittsnote 1,9

oder

  • Platz 1-3 in einem Leistungswettbewerb 
  • bis zu 8.100 € in max. 3 Jahren
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Berufliche Weiterbildung individuell

  • Förderung von Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung
  • einkommensabhängig
  • Kurskosten mind. 700 €
  • Förderhöhe bis zu 80 % der Weiterbildungskosten (max. jedoch 4.500 €)
  • Förderung durch Zuschuss
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Qualifizierungsgeld

  • Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern in Betrieben, in denen ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf besteht
  • Förderung von AZAV-zertifizierten Kursen
  • Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden, flexibel absolvierbar (Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend)
  • Vermittlung von Kenntnissen/Fähigkeiten über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinaus
  • Schriftlicher Antrag durch Arbeitgeber (spätestens drei Monate vor Weiterbildungsbeginn)
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Qualifizierungs- chancengesetz

  • Förderung von AZAV-zertifizierten Kursen
  • Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden
  • für Beschäftigte bei Strukturwandel oder in Engpassberufen (Fachkräftemangel)
  • für Erweiterungsqualifizierungen arbeitssuchender Arbeitnehmer
  • ausgeschlossen sind AFBG-förderfähige Kurse
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Bildungsgutschein

  • Förderung zertifizierter Kurse
  • Vergabe durch die Agentur für Arbeit
  • kein Rechtsanspruch vorhanden
  • z. T. auch für Unternehmer und Beschäftigte
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Verbundausbildung

  • Förderprogramm für sächsische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten
    zur Unterstützung der Lehrausbildung mithilfe externer Partner
  • Ausbildungsinhalte nach Berufsbildungsgesetz können somit über kooperierende Betriebe oder Bildungseinrichtungen vermittelt werden
  • Gewährung einer Pauschale in Höhe von 150 EUR pro Woche
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Berufliche Weiterbildung betrieblich

  • Förderung von Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung für die Belegschaft
  • Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern, Sitz in Sachsen
  • Kurskosten mind. 700 €
  • Fördersatz i.d.R. 50 % (max. jedoch 4.500 €)
  • Förderung durch Zuschuss als Pauschale
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Aufstiegs-BAföG

  • altersunabhängig
  • gefördert wird der berufliche Aufstieg mit Abschluss
  • zinsgünstiges Darlehen
  • Förderung in Form von Zuschüssen, die nicht zurück gezahlt werden müssen
  • einkommens- und vermögensabhängige Unterhaltszahlung möglich
mehr Infos >

Bildungsgutschein

  • Förderung zertifizierter Kurse
  • Vergabe durch die Agentur für Arbeit
  • kein Rechtsanspruch vorhanden
  • z. T. auch für Unternehmer und Beschäftigte
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Begabtenförderung

  • Weiterbildungsstipendium
  • Altersgrenze bis 24 Jahre
  • Berufsabschluss mit mind. 87 Punkten bzw. Durchschnittsnote 1,9

oder

  • Platz 1-3 in einem Leistungswettbewerb 
  • bis zu 8.100 € in max. 3 Jahren
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Berufliche Weiterbildung betrieblich

  • Förderung von Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung für die Belegschaft
  • Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern, Sitz in Sachsen
  • Kurskosten mind. 700 €
  • Fördersatz i.d.R. 50 % (max. jedoch 4.500 €)
  • Förderung durch Zuschuss als Pauschale
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Aufstiegs-BAföG

  • altersunabhängig
  • gefördert wird der berufliche Aufstieg mit Abschluss
  • zinsgünstiges Darlehen
  • Förderung in Form von Zuschüssen, die nicht zurück gezahlt werden müssen
  • einkommens- und vermögensabhängige Unterhaltszahlung möglich
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Bildungsgutschein

  • Förderung zertifizierter Kurse
  • Vergabe durch die Agentur für Arbeit
  • kein Rechtsanspruch vorhanden
  • z. T. auch für Unternehmer und Beschäftigte
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Begabtenförderung

  • Weiterbildungsstipendium
  • Altersgrenze bis 24 Jahre
  • Berufsabschluss mit mind. 87 Punkten bzw. Durchschnittsnote 1,9

oder

  • Platz 1-3 in einem Leistungswettbewerb 
  • bis zu 8.100 € in max. 3 Jahren
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Verbundausbildung

  • Förderprogramm für sächsische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten
    zur Unterstützung der Lehrausbildung mithilfe externer Partner
  • Ausbildungsinhalte nach Berufsbildungsgesetz können somit über kooperierende Betriebe oder Bildungseinrichtungen vermittelt werden
  • Gewährung einer Pauschale in Höhe von 150 EUR pro Woche
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