Annett Hänel
Gerne berate ich Sie individuell und unverbindlich
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Immer häufiger stellen Teilnehmer von Prüfungen einen Antrag auf Nachteilsausgleich. Der Prüfungsausschuss beziehungsweise die zuständige Stelle entscheiden, auf Grundlage fachärztlicher oder psychologischer Stellungnahmen oder differenzierter Befunde amtlicher Stellen, ob dieser gewährt werden kann. Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist im Hinblick auf den prüfungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stets eine Einzelfallentscheidung. Bei der praktischen Umsetzung des Nachteilsausgleichs stellen sich viele Fragen.
Annett Hänel
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11.03.2026**
Dauer
3 Teilnehmerstunden
Abschluss
Teilnahmebestätigung
* Mi. 17:00 bis 19:00 Uhr
* berufsbegleitend
Das Seminar richtet sich an Prüferinnen und Prüfer der Handwerkskammer Dresden aus Gesellen,- Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüssen.
Mi. 17:00 bis 19:00 Uhr
Das Seminar richtet sich an Prüferinnen und Prüfer der Handwerkskammer Dresden aus Gesellen,- Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüssen.
Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Prüferinnen und Prüfer der Handwerkskammer Dresden.
Teilnahmebestätigung
Es gelten die Teilnahmebedingungen (www.njumii.de/tb) und Widerrufsbelehrung (www.njumii.de/widerruf) der Handwerkskammer Dresden. Änderungen bleiben vorbehalten! Falls Sie diese Dokumente in gedruckter Form wenden Sie sich
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