Prüferakademie: Nachteilsausgleich bei Prüfungen - so geht es richtig - Onlineseminar

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Immer häufiger stellen Teilnehmer von Prüfungen einen Antrag auf Nachteilsausgleich. Der Prüfungsausschuss beziehungsweise die zuständige Stelle entscheiden, auf Grundlage fachärztlicher oder psychologischer Stellungnahmen oder differenzierter Befunde amtlicher Stellen, ob dieser gewährt werden kann. Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist im Hinblick auf den prüfungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stets eine Einzelfallentscheidung. Bei der praktischen Umsetzung des Nachteilsausgleichs stellen sich viele Fragen.

Annett Hänel

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11.03.2026**

Dauer

3 Teilnehmerstunden

Abschluss

Teilnahmebestätigung

ausschließlich für Prüferinnen und Prüfer der Handwerkskammer Dresden


* Mi. 17:00 bis 19:00 Uhr
* berufsbegleitend

Kursinhalte auf einen Blick

Das erwartet Sie

  • Was heißt Nachteilsausgleich konkret?
  • Welche Ausgleichsmaßnahmen sind grundsätzlich möglich?
  • Wer kann einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?
  • Wann muss der Nachteilsausgleich beantragt werden?
  • Wie können angemessene Entscheidungen getroffen werden?
  • Wie sehen Good Practice Beispiele aus?

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Das Seminar richtet sich an Prüferinnen und Prüfer der Handwerkskammer Dresden aus Gesellen,- Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüssen.

 

Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Prüferinnen und Prüfer der Handwerkskammer Dresden.
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Für das Onlineseminar benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät (Laptop, Notebook, PC oder Tablet), einen Internetzugang, idealerweise ein HeadSet / Kopfhörer. Eine Kamera ist wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Sie erhalten per E-Mail vor dem Seminartermin einen Link mit Einwahldaten für das Online-Meeting. Die Teilnahme ist über einen gängigen Webbrowser möglich.

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Mi. 17:00 bis 19:00 Uhr

3
0,00 €
ausschließlich für Prüferinnen und Prüfer der Handwerkskammer Dresden

Kursinformationen auf einen Blick

  • Was heißt Nachteilsausgleich konkret?
  • Welche Ausgleichsmaßnahmen sind grundsätzlich möglich?
  • Wer kann einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?
  • Wann muss der Nachteilsausgleich beantragt werden?
  • Wie können angemessene Entscheidungen getroffen werden?
  • Wie sehen Good Practice Beispiele aus?

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Prüferinnen und Prüfer der Handwerkskammer Dresden aus Gesellen,- Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüssen.

Voraussetzungen

Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Prüferinnen und Prüfer der Handwerkskammer Dresden.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Hinweis

Für das Onlineseminar benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät (Laptop, Notebook, PC oder Tablet), einen Internetzugang, idealerweise ein HeadSet / Kopfhörer. Eine Kamera ist wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Sie erhalten per E-Mail vor dem Seminartermin einen Link mit Einwahldaten für das Online-Meeting. Die Teilnahme ist über einen gängigen Webbrowser möglich.

Anmeldung

Zahler der Gebühr: privat Firma (bitte Adresse angeben / Stempel)

Es gelten die Teilnahmebedingungen (www.njumii.de/tb) und Widerrufsbelehrung (www.njumii.de/widerruf) der Handwerkskammer Dresden. Änderungen bleiben vorbehalten! Falls Sie diese Dokumente in gedruckter Form wenden Sie sich per E-Mail an info@njumii.de oder telefonisch an 0351 4640-100.
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